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AGBs für firmeninterne Unternehmenslösungen

Wir möchten dir auf dieser Seite unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorstellen, die wir für die Erbringung unserer Leistungen zugrunde legen. Uns ist ein partnerschaftliches Miteinander mit dir wichtig. Deswegen haben wir sämtliche relevanten Punkte für dich übersichtlich und transparent dargestellt. Solltest du Fragen dazu haben freuen wir uns auf deine Rückmeldung unter hello@brainbirds.at oder [+43 13210037](tel:+43 13210037).

Brainbirds bietet dir Weiterbildungs- und Beratungsangebote, über die du dich auf www.brainbirds.com informieren kannst.

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis für Unternehmenslösungen (Seminare, Workshops, Ausbildungen, sonstige Dienstleistungen) der Brainbirds Österreich GmbH. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für die Teilnahme an offenen Veranstaltungen (Seminare, Ausbildungen, etc.) der Brainbirds Österreich GmbH.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Brainbirds Österreich GmbH und ihren Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind (nachfolgend „Auftraggeber“), abschließend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, selbst wenn ihnen die Brainbirds Österreich GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragspartner

Vertragspartner des Auftraggebers ist die Brainbirds Österreich GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Carsten Mosqua und Dr. Michael Sauter.

Brainbirds Österreich GmbH Wohllebengasse 6, Top 4 1040 Wien Österreich E-Mail: hello@brainbirds.at Telefon: +43 13210037

Firmenbuchnummer: FN 575419 f
Bankverbindung: Raiffeisenbank
IBAN: AT60 3200 0000 1359 6366
BIC: RLNWATWW

3. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten der Brainbirds Deutschland GmbH ist bei Präsenzveranstaltungen der Ort der Veranstaltung, bei Live Online Veranstaltungen Wien.

4. Vertragsgegenstand

Der Umfang der von Brainbirds Österreich GmbH durchzuführenden Tätigkeiten (nachfolgend „Vertragsgegenstand“) wird in einem Angebot von Brainbirds Österreich GmbH in Textform beschrieben oder in einem Vertrag in Textform festgelegt. Vertragsgegenstand ist nur die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder ein Schulungsergebnis. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Brainbirds Österreich GmbH ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen und Informationen zugänglich zu machen. Überlassene Unterlagen und Informationen darf Brainbirds Österreich GmbH kopieren und die Kopien zu ihren Akten nehmen.

6. Leistungen Dritter

Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf sich Brainbirds Österreich GmbH zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter bedienen. Dies gilt insbesondere für Trainer:innen und Anbieter von Veranstaltungsräumen.

7. Virtuelle Veranstaltungen

Bei Inhouse Veranstaltungen, die online über eine Videokonferenzplattform erbracht werden, die von Brainbirds Österreich GmbH bereitgestellt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet sicherzustellen, dass die im Einzelfall vom Auftragnehmer vorausgesetzten technischen Voraussetzungen erfüllt werden (z.B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset, ggf. Installation von Videokonferenz-Software). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der technischen Voraussetzungen vorab zu testen. Technische Probleme während der Dauer der Leistung, sind Brainbirds Österreich GmbH unverzüglich mitzuteilen.

Ein etwaiger Ausfall aufgrund mangelnder Erfüllung der von Brainbirds Österreich GmbH geforderten technischen Voraussetzungen, auch während der virtuellen Veranstaltung, entbindet den Auftraggeber nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

Sollen firmeninterne Leistungen auf einer Videokonferenzplattform oder einer anderen Online-Kollaborationsplattformen erbracht werden, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, übernimmt Brainbirds Österreich GmbH keinerlei Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten technischen Plattformen. In diesem Fall hat der Auftraggeber der Brainbirds Österreich GmbH rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung die Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen, sowie ggf. weitere Voraussetzungen für den Zugang mitzuteilen.

8. Vergütung

Die Höhe der Vergütung und der Ersatz von Auslagen werden Angebot und / oder in einem Vertrag vereinbart. Angegebene Beträge verstehen sich stets zzgl. gesetzlicher USt. Wird keine Vergütungsvereinbarung getroffen, gelten die marktüblichen Konditionen als vereinbart. Brainbirds Österreich GmbH kann angemessene Vorschüsse auf die Vergütung und die Auslagen verlangen. Sie kann auch jederzeit Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen stellen. Die Vergütung zzgl. gesetzlicher USt. und der Ersatz der Auslagen ist mit Zugang der Rechnung fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

9. Reisekosten

Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine Dienstreise unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand sowie nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Nebenkosten. Reisekosten werden wie folgt nach Beleg berechnet:

Flug: Economy Bahn: 1. Klasse mit Bahncard, 2. Klasse ohne Bahncard Mietwagen / Taxi / Carsharing: in der gehobenen Mittelklasse Fahrt mit eigenem PKW: 0,50 € je gefahrenem Kilometer Übernachtungen: in gehobenen Mittelklassehotels Sonstige nötige Aufwendungen und Spesen

10. Stornierung von Veranstaltungen
10.1 Stornierung durch den Auftraggeber

Die Stornierung von Veranstaltungen ist bis 21 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Vereinbarte Konzeptions- und / oder Projektmanagement-Aufwände werden dabei in voller Höhe berechnet. Brainbirds Österreich GmbH kann von dieser Vereinbarung abweichen und auf Basis der bereits angefallenen Aufwände einen Teilbetrag erlassen.

Wird eine Veranstaltung innerhalb von 21 Tage vor dem vereinbarten Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verschoben oder storniert, hat Brainbirds vollen Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie weitere entstandene Kosten, einschließlich entstandener Aufwände für Reisekosten oder Veranstaltungsräume. Brainbirds bietet in diesem Fall eine Rabattierung auf einen Folgetermin in Höhe von 50% an.

10.2 Stornierung durch Brainbirds

Brainbirds Österreich GmbH behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen, von Brainbirds Österreich GmbH nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Trainers, wenn dieser nicht ersetzt werden kann) kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin in Rücksprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche (z.B. Erstattung von Reisekosten) sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Brainbirds Österreich GmbH vorliegt.

11. Zahlungskonditionen

Das vereinbarte Honorar wird von Brainbirds Österreich GmbH grundsätzlich, sofern nicht anderweitig verhandelt, zu 100% nach erfolgter Durchführung fällig. Das Zahlungsziel beträgt grundsätzlich, sofern nicht anderweitig vereinbart, 14 Tage ohne Abzug.

12. Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter die einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu), einzuhalten. Die Haftung im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach Art. 82 DSGVO.

Sofern Brainbirds Österreich GmbH als Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeitet, ergeben sich die Einzelheiten aus den Datenschutzerklärungen der jeweiligen Leistung. Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten als Auftragsverarbeitung, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Art. 28 DS-GVO.

Die Parteien stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, schriftlich auf das Datengeheimnis / Vertraulichkeit verpflichtet werden.

Wird vom Auftraggeber eine Aufzeichnung einer Veranstaltung gewünscht, muss dies mit Brainbirds Österreich GmbH abgestimmt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Zustimmung zur entsprechenden Datenverarbeitung der anwesenden Personen einzuholen.

13. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Veröffentlichungen

Brainbirds Österreich GmbH und der Auftraggeber sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden und nicht allgemein bekannten Tatsachen und Informationen und insbesondere die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners unbefristet vertraulich zu behandeln, nur zum Zweck der Vertragsdurchführung zu nutzen und nicht weiterzugeben.

Sofern sich Brainbirds Österreich GmbH Dritter zur Vertragsdurchführung bedient, wird sie diese im gleichen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten. Brainbirds Österreich GmbH darf die Tatsachen und Informationen ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers jedoch für mündliche oder schriftliche Veröffentlichungen nutzen, wenn sie den Auftraggeber nicht nennt und aus den Tatsachen und Informationen kein Rückschluss auf die Identität des Auftraggebers möglich ist.

Brainbirds Österreich GmbH darf den Namen und das Logo des Auftraggebers als Referenz zur eigenen Vermarktung und nur zu diesem Zweck auch Marke und Firma des Auftraggebers verwenden. Davon ausgeschlossen sind Inhalte der Zusammenarbeit und dabei erstellte Arbeitsergebnisse.

14. Änderungsvorbehalt

Brainbirds Österreich GmbH behält sich vor, in Ausnahmefällen angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms (inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen) unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Brainbirds Österreich GmbH verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

15. Nutzungsrechte, Rechte an Arbeitsergebnissen

Die zur Leistungserbringung von Brainbirds Österreich GmbH zur Verfügung gestellten Methoden und Vorlagen, Konzepte, Werkzeuge und sonstige jedwede Materialien verbleiben ohne jede Einschränkung im Eigentum und zum alleinigen Nutzungsrecht von Brainbirds Österreich GmbH. Für die, während der Veranstaltungen, individuell erarbeiteten Arbeitsergebnisse erhält der Auftraggeber das Recht, sie auf sämtliche bekannte und noch unbekannte Arten zu verwerten.

16. Urheberrecht

Die im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Begleitunterlagen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen – auch in Auszügen – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Brainbirds Österreich GmbH und der jeweiligen Trainer:innen vervielfältigt, übersetzt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden.

17. Haftung

Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet Brainbirds Österreich GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Haftungsansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit verjähren in einem Jahr nach deren Entstehen. Das gilt nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

18. Änderungen dieser AGB

Brainbirds Österreich GmbH ist berechtigt, die AGB auch während des bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Brainbirds Österreich GmbH für den Auftraggeber zumutbar, d.h. ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist und für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn neue technische Entwicklungen oder geänderte Anforderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung eine Änderung der AGB erfordern.

Über Änderungen der AGB wird Brainbirds Österreich GmbH den Auftraggeber mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber kann den Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Auftraggeber die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen als wirksam vereinbart. Bei der Mitteilung weist Brainbirds Österreich GmbH auf die vorgenannte Frist sowie die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit hin.

19. Erklärung zur Distanzierung von bestimmten Organisationen und Methoden

Brainbirds Österreich GmbH distanziert sich entschieden von Organisationen wie Scientology und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab. Brainbirds Österreich GmbH erklärt hiermit, dass er nicht nach einer Methode („Technologie‟) von L. Ron Hubbard arbeitet. Brainbirds Österreich GmbH organisiert keine Veranstaltungen nach oben genannten „Technologien‟ und unterhält wissentlich keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie‟) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie‟) von L. Ron Hubbard unterstützen.

20. Form, Salvatorische Klausel, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag oder einzelne seiner Bestimmungen können nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen geändert oder außer Kraft gesetzt werden. Dies gilt auch für die vorstehende Schriftformklausel. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vertrag auch digital unterzeichnet werden kann und für die Einhaltung des Schriftformerfordernisses die allgemeine (einfache) elektronische Signatur ausreichend ist.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder ungültig sein oder eine Lücke aufweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass sie dem erstrebten Zweck dieses Vertrags am ehesten entsprechen. Das Gleiche soll im Falle einer Lücke gelten.

Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Die Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München vereinbart. Brainbirds Österreich GmbH ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.

Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Brainbirds Österreich GmbH / Stand: 01. Juli 2024